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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Zukunftswerker ist bemüht, seine Website www.zukunftswerker.la und mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zukunftswerker.la

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.08.2023 erstellt.

siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission 

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
E-Mail:
Tel. 0871/88-1867
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: 
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html